Die Erstellung von Jahresabschlüsssen erfolgt auf Grundlage der zu beachtenden handelsrechtlichen und steuererechtlichen Vorschriften. In vielen Fällen ist es aufgrund steuerrechtlich abweichender Gesetzgebung notwendig, eine von der Handelsbilanz abweichenden Steuerbilanz zu erstellen.
Fingerspitzengefühl
Auf der einen Seite soll das Unternehmen möglichst wirtschaftlich stark dargestellt werden, auf der anderen Seite soll der Gewinn und damit die Steuerbelastung möglichst gering sein. Wir mit unserm Know-how unterstützen Sie gerne dabei, mit dem richtigen Fingerspitzengefühl für Sie und Ihr Unternehmen die optimalste Lösung zu erarbeiten. Gerne stehen wir Ihnen bei einem Gespräch mit Ihrer Hausbank zur Seite.
Unsere Bescheinigung
Ein Bestandteil unserer Jahresabschlüsse ist die Bescheinigung. Je nach Art der bei der Erstellung des Jahresabschlusses durchgeführten Prüfungshandlungen kann eine "einfache" Bescheinigung erstellt werden, oder aber auch eine Bescheinigung über einen Jahresabschluss mit "Plausibilitätsbeurteilung".