Unsere Kanzlei unterstützt schon seit mehren Jahren erfolgreich Mandanten im Wachtsbereich "Onlinehandel" oder "Versandhandel".
Hierbei müssen Sie als Unternehmer steuerliche Besonderheiten beachten. Profitieren Sie von unserem Know-how. Die Begriffe "Afterbuy", "Plentymarkets", "FBA" oder "ebay" sind für unsere Kanzlei keine Fremdwörter!
Ihr Nutzen
Neben den allgemeinen Auswertungen können wir Ihnen auch detaillierte Auswertungen zu den einzelnen Ländern, Artikelgruppen, Handelsplattformen anbieten. Ihre Ausgangsrechnungen werden auf steuerliche Besonderheiten geprüft. Die Überwachung von EU-Lieferschwellen gehört zum Service. Die Daten können über Schnittstellen in den meisten Fällen importiert werden, so dass Sie täglich, wöchentlich oder monatlich wie gewüscht Zugriff auf Ihre aktuellen Daten erhalten können. Neben der Aktuallität bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie im Zahlungsverkehr, Mahnwesen zu unterstüzen.
Beratung zur Umsatzsteuer
Der Onlinehandel oder Versandhandel bietet Ihnen viele Wachstumschancen. Der Verkauf an Warenemfänger innerhalb des eingegen Landes stellt in der Regelung kein Problem an. Sollten Sie jedoch exportieren, so sind ggf. Lieferschwellen und ausländische Steuergesetzte zu beachten. Bei Lieferungen aus einem Lager im Ausland (z. B. durch Amazon-FBA odern PAN-EU) ergeben sich hierbei weitere umsatzsteuerliche Konsequenzen. Wir beraten Sie gerne hierzu. Die Überwachung der Lieferschwellen erfolgt aufgrund der laufenden Buchhaltung. Hier erhalten Sie frühzeitig von uns entsprechende Informationen.
Elektronische Daten
Durch das Handel liegen Ihnen bereits die Daten in elektronischer Form vor. Schnittstelle ermöglichen es, auch große Mengen von Daten - z. B. aus der Rechnungsschreibung und dem Zahlungsverkehr - in unser System mittels Schnittstellen zu importieren.