Gerne beraten wir Sie und Ihren Unternehmensfolger bei der Unternehmensübergabe. Hierbei werden die steuerlichen, erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte betrachtet, um Ihnen die steueroptimalste Lösung ausarbeiten zu könen, damit Sie einerseits im Ruhestand ihre finanzielle Sicherheit genießen können, und andererseite mögliche Familienstreiterein vermeiden, die in der Zukunft Zeit und Kraft kosten können.