Hier erhalten Sie die ersten Informationen um das Thema Personal.
Anmeldung Betrieb
Sofern Ihr Unternehmen erstmalig Arbeitnehmer einstellen möchte, ist es zwingend notwendig, dass Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter durch die gesetzlich verpflichtende Berufsgenossenschaft versichert wird. Sofern eine Anmeldung durch uns erfolgen soll, benötigen wir von Ihnen einige Angaben. Wir möchte Sie daher bitten, uns in diesem Fall das entsprechende Formular ausgefüllt zur Verfügung zu stellen.
Sofern Ihr Unternehmen bereits bei der Berufsgesellschaft angmeldet ist, uns Sie weiteres Personal beschäftigen möchten, benötigen wir von Ihnen entsprechende Informationen zu den Mitarbeitern. Wir möchte Sie daher bitten, uns in diesem Fall das entsprechende Formular ausgefüllt zur Verfügung zu stellen.
Sollte es sich um einen Sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter handeln, so wird ausschließlich das Formular "Anmeldung Personal" benötigt.
Sofern es sich bei dem neuen Mitarbeiter um einen Minijobber handelt, so wird zusätzlich, sofern eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gewünscht ist, das Formular "Befreiungsantrag" benötigt. Bitte beachten Sie, dass der entsprechende Antrag vor Arbeitsaufnahme erfolgen muss. Ein späterer Antrag kann erst mit Wirkung des Folgemonats wirken.
Bitte beachten Sie auch, dass grundsätzlich ein Mindestlohn zu beachten ist:
In 2018 8,84 Euro / Stunde
In 2019 9,19 Euro / Stunde
In 2020 9,35 Euro / Stunde
Bitte beachten Sie dass ggf. u. a. auch ein tariflich vereinbarter höherer Mindestlohn für Ihr Unternehmen Anwendung finden kann.
Sofern Ihr Mitarbeiter in Deutschland noch nicht gesetzlich krankenversichert ist, muss dieser Ihnen mitteilen, welcher Krankenkasse er zukünftig angehören möchte. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitnehmers sich um die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse zu bemühnen. Sofern es Gründe gibt, dass Ihr Mitarbeiter diese Aufgabe nicht selbst erledigen möche, können wir Sie und Ihren Mitarbeiter bei dieser Aufgabe unterstützen. Notwendig ist es jedoch, dass das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt ist.
Sofern es notwendig ist, dass Personal Ihr Unternehmen verläßt, ist es für uns notwenig, für die Erstellung von entsprechenden Bescheinigungen einige Angaben zu erhalten. Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte entsprechende Formular zukommen. Dieses sollte uns im Zeitpunkt der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen vorliegen.